RA M. Straube - Fachanwalt für Verkehrsrecht
             

Der Verteidigungsspielraum in Bußgeldsachen ist eng. Standardausreden von Betroffenen hören Bußgeldrichter täglich vielfach. Erfolg haben sie in Bußgeldverfahren nur mit einer Verteidigungsstrategie, die passgenau ist.  Diesen juristischen "Maßanzug" schneidern wir für Sie. Und dafür bilden wir uns fort.

Wir prüfen für unsere Mandanten genau, ob "Vater Staat" seine Vorwürfe z.B. nach angeblichen

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen,
  • Alkoholmessungen und bei Drogenkonsum
  • Abstandsverstößen,
  • Rotlichtverstößen 

usw. - kurz im gesamten verkehrsrechtlichen Bußgeld- und Strafrecht  - zu Recht erhebt. Sorgfältige und genaue Verteidigungsstrategien unter Auswertung der polizeilichen bzw. staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten sind selbstverständlich. Wir erklären unseren Mandanten dabei gern, warum die konkreten anwaltlichen Maßnahmen notwendig sind und was diese bewirken.

Oft ist es auch notwendig, ein laufendes Verfahren zu verzögern, damit Voreintragungen im Verkehrszentralregister getilgt werden. Sprechen wir darüber!

Nach unserer Einschätzung und Erfahrung wird die Kontrolldichte im deutschen Straßenverkehrsraum zunehmend höher. Bund, Länder & Gemeinden haben Verkehrsteilnehmer schärfer unter Beobachtung. Begründet wird dies mit zunehmender Verkehrsdichte, erhöhten Unfallzahlen (wegen Alkohol- und Drogenkonsums, zu hoher Geschwindigkeit) usw.... Vielmehr dürfte es sich auch um eine einträgliche Einnahmequelle handeln:

  • die Thüringer Allgemeine Zeitung meldete am 06.01.2010 Rekordeinnahmen (link zum Artikel als pdf) des Freistaates Thüringen aus Verkehrsordnungswidrigkeiten bis November 2009 i.H.v. 27,1 Mio Euro, geplant waren "nur" 22,5 Mio;

  • das Thüringer Innenministerium meldete mit Stand 06.01.2010 30,26 Millionen Einnahmen aus Bußgeldverfahren - ohne Einnahmen der Städte (hier oder hier klicken);

  • im Jahr 2002  wurden  350.900 verkehrsrechtliche Bußgeldverfahren eingeleitet (Einnahmen: 19.260.437,67 €), im Jahr 2006 waren es schon 558.832 Bußgeldverfahren (mit Einnahmen über 23.217.124,00 €); die genaue Übersicht von 2002 - 2006 finden Sie hier. Nun werden ab 2009 noch die Bußgeldsätze erhöht, damit die Quelle weiter sprudelt.

  • zum Vergleich: die Einnahmen aus den verkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren entsprechen damit im Jahr 2006 etwa den gesamten Gewerbesteuereinnahmen von Weimar und Eisenach zusammen (lt. Statistischem Landesamt Thüringen - http://www.tls.thueringen.de)

UND FÜR Hessen:

  • die Einnahmen des Landes Hessen aus Bußgeldern für Straßenverkehrsdelikte sind innerhalb von vier Jahren fast um ein Drittel gestiegen. Nach 34,8 Millionen Euro im Jahr 2004 kassierte das Regierungspräsidium Kassel als landesweit zuständige Bußgeldstelle 2007 schon 42,3 Millionen Euro. Behördenchef Klein (CDU) führt das Plus zum Teil auf verbesserte Geschwindigkeitsmessungen und die effektivere Verfahrensbearbeitung zurück. Quelle: hr-text , 27.10.2008