RA M. Straube - Fachanwalt für Verkehrsrecht

Die Fahrerlaubnis und Führerschein (als Dokument) nehmen in unserer mobilen Gesellschaft eine zentrale Bedeutung ein, die für die meisten von uns sogar existentiell ist. Allein ein einmonatiges Fahrverbot,  festgesetzt im Rahmen einer

Geschwindigkeitsüberschreitung oder nach einerm vorgeworfenen Abstandsverstoß, kann den Arbeitsplatz gefährden - ganz zu schweigen von den Folgen, die ein zwei- oder dreimonatiges Fahrverbot hat. Hier helfen wir Ihnen.

Sperrfristen nach verkehrsstrafrechtlichen Verurteilungen fordern fast immer eine völlige Umstrukturierung des eigenen Lebens. Wir verteidigen Sie im Verkehrsstrafrecht stets und vor allem unter Beachtung der fahrerlaubnisrechtlichen Auswirkungen von Strafverfahren, d.h. aktiv und koordinativ.

Problemen im Bußgeld- und Verkehrsstrafrecht  folgen fast immer fahrerlaubnisrechtliche Sanktionen, oft mit "Langzeitwirkung".  Eine einfache Strafverteidigung reicht hier nicht aus. Denn die Strafverteidigung muss sich nach unserer Erfahrung und Praxis an den nachfolgenden Konsquenzen für die Fahrerlaubnis ausrichten. Dabei begleiten wir Sie professionell und qualifiziert. Auf einen milden Richter oder Staatsanwalt zu hoffen, ist absolut unzureichend. Nur die aktive Rechtsverteidigung und Koordinierung strafrechtlicher, verwaltungsrechtlicher (Führerscheinrecht ist Verwaltungsrecht) und auch versicherungsrechtlicher Komponenten kann Ihren Ärger minimieren.

Anwälte als Problemlöser!