Strafverteidigung ist Kampf - Kampf um die Rechte des Beschuldigten. Wir stellen uns diesem Kampf.
Haben Sie Post von der Staatsanwaltschaft, der Polizei oder vom Gericht? Sie sollten keinesfalls unüberlegt dort anrufen, nach dort schreiben oder einer Vorladung folgen. Viele Mandanten, die in unsere Kanzlei kommen, haben aufgrund einer Vorladung bei der Polizei schon Angaben zur Sache gemacht. Dies folgt zumeist dem Bestreben, sich zu entlasten.
Der anwaltliche Standpunkt hierzu: Jedes Wort gegenüber den Ermittlungs- behörden (Staatsanwaltschft/Polizei) vor Akteneinsicht ist falsch! Lassen Sie sich auf keine Äußerung ein - Rechtsanwälte können zunächst Akteneinsicht nehmen. Erst dann entscheiden wir mit unseren Mandanten, ob und wie wir uns zum Strafvorwurf äußern.
Dabei nehmen Sie nur ein RECHT wahr. Schweigen zur Sache darf den Beschuldigten nie belasten, dies ist ein zentraler Grundsatz unserer Rechtsordnung.
Schweigen ist - zunmindest erst einmal - Gold. Reden noch nicht einmal Silber!