Der Staat kontrolliert und registriert bundesweit, ob Sie sich verkehrstreu verhalten. Die Datenquelle hierfür ist vor allem das Verkehrszentralregister (VZR) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg, landläufig auch Verkehrssünderkartei genannt. Jeder weiß, dass nach 18 Punkten "Schluss" mit dem Fahren ist. Aber was gilt genau?
Wir haben Ihnen ein Merkblatt zusammengestelt, das Sie hier öffnen, herunterladen und/oder ausdrucken können: Merkblatt Informationen zum VZR Flensburg.
Wenn Sie bereits einen hohen Punktestand haben - und es laufen weitere Bußgeld- oder Strafverfahrengegen Sie, so dass der Fahrerlaubnisentzug droht - analysieren wir gemeinsam mit Ihnen die Situation, in der Sie sich befinden und finden in den meisten Fällen einen Weg aus der akuten Bedohung Ihrer Fahrerlaubnis. Dazu nutzen wir alle Informatonsquellen (meist das VZR), ordnen die Probleme nach Dringlichkeit und richten unsere Strategie auf den Erhalt der Fahrerlaubnis.
Kurz:
1. Wir bringen Licht ins Dunkel.
2. Wir zeigen Ihnen Wege aus dem Dunkel.
Tipps geben wir Ihnen an dieser Stelle nicht, das wäre unseriös. Denn jedes von uns übernommene Mandat weist Besonderheiten auf . Mit allgemeinen Hinweisen ist Ihnen dann nicht geholfen. Fragen Sie uns nach konkreten Antworten!