Auto gekauft und Pech gehabt? Wussten Sie, dass Verbraucher auch beim Gebrauchtwagenkauf durch bestimmte Regeln des Kaufrechts recht gut geschützt sind? Wir sagen Ihnen, wie dieser Schutz ausgestaltet ist und ob Sie bei Ihrem Kauf hieraus Rechte herleiten können.
Umgekehrt haften Autoverkäufer und Autohändler natürlich nicht immer und für jedes Problem an einem verkauften Fahrzeug.
Bevor von Käuferseite oder Verkäuferseite zu schnell "geschossen" wird, schauen wir gern die individuelle Konstellation an und geben Ihnen eine Handlungsempfehlung. Wenn nötig, führen wir natürlich für Sie auch das gesamte Mandat - außergerichtlich wie gerichtlich.
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