wir regulieren Ihre Unfallschäden

 

 

Einen Verkehrsunfall haben Sie – glücklicherweise - nicht jeden Tag. Hat es geknallt, prasseln viele Ratschläge und angeblich gute Angebote auf Sie ein. Nach unserer Erfahrung können wir Ihnen nur zu Folgendem dringend raten:


Glauben Sie nicht der Versicherung Ihres Unfallgegners. Es ist Ihr GEGNER... 
Glauben Sie nicht der Reparaturwerkstatt. Sie will schnellen und guten UMSATZ... 
Glauben Sie nicht dem Mietwagenunternehmen. Es verdient viel Geld mit HOHEN MIETWAGENKOSTEN...
Glauben Sie nicht dem Abschleppunternehmen. Es verkauft Ihr kaputtes Fahrzeug gern TEUER an spezielle "Schrott(Restwert-)händler".
Glauben Sie erst einmal keinen polizeilichen Wertungen. Die Polizei war BEIM UNFALL NICHT DABEI.

SEIEN SIE NACH EINEM UNFALL RUHIG MISSTRAUISCH.

Vertrauen Sie einem ANWALT. Er hat Jura studiert. Hat er sich auf Verkehrsrecht spezialisiert - um so besser. 

 

Ihr Rechtsanwalt ist Ihnen allein verpflichtet, denn SIE beauftragen IHN. Ein unabhängiger Berater, der sich auskennt und nur Ihnen verpflichtet ist: was gibt es in unklaren, schwierigen Situationen Besseres?

Lassen Sie Ihren Unfallschaden professionell regulieren: Von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht.

 

Fragen Sie einmal die Werkstatt oder Ihren Versicherungsmakler/ Versicherungsagenten, wie man einen Haushaltsführungsschaden korrekt geltend macht, bei fiktiver Schadensabrechnung die Mehrwertsteuer abzurechnen ist! Fragen Sie nach, wieviel Schmerzensgeld Ihnen zusteht, ob sie Mietwagenkosten und Nutzungsausfall geltend machen können und und und... Eines können wir sicher sagen: ein im Verkehrsrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihnen alle diese Fragen korrekt beantworten.

Oft bieten die Versicherungen Ihres Unfallgegners schnell eine vorläufige Teilregulierung und geben an, den Unfallhergang noch prüfen zu müssen. Mietwagenangebote werden unterbreitet, bestimmte Werkstätten benannt, die von Ihnen beauftragt werden können. Pustekuchen: allein SIE als Geschädigte/r treffen die Entscheidung, wo sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen, welchen Gutachter Sie beauftragen, ob Sie statt einer Reparatur lieber die Zahlung der Versicherung annehmen.. auf juristisch: Der Geschädigte ist Herr der Schadensregulierung. Das hat der Bundesgerichtshof in vielen Entscheidungen stets hervorgehoben. Nicht die Versicherung des Unfallgegners, die Werkstatt, ein Versicherungsmakler/-agent können über Ihre Ansprüche verfügen und Ihnen vorschreiben, wie Sie den Schaden geltend machen. 

Sondern nur Sie entscheiden dies. Natürlich bestmöglich im Rahmen der Gesetze.

Und hier wollen wir Ihnen helfen.

 

Was ist bei Verletzungen zu beachten?

Bei Körperschäden, also unfallbedingten Verletzungen, sollten Sie immer einen spezialisierten Anwalt zu Rate ziehen. Hier können schon kleine Fehler verheerende Wirkungen für Ihre Zukunft haben. Gerade die Schadenspositionen

  • Schmerzensgeld
  • Haushaltsführungsschaden
  • Erwerbsschaden

sind ohne vertiefte  juristische Kenntnisse nicht einwandfrei zu berechnen und durchsetzbar. Sehr gefährlich kann für Sie als Geschädigte/r  der Abschluss eines Abfindungsvergleiches sein. Versicherer wollen die Schadensakte gern schließen - angeblich großzügige Angebote zur abschließenden Regulierung  entpuppen sich bei genauer Prüfung  oft als extrem nachteilig für den Geschädigten/die Geschädigte.

 

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