wir verteidigen Sie

 

So sehen wir das:

 

Strafverteidigung ist Kampf - Kampf um die Rechte des Mandanten.

 

Haben Sie Post von der Staatsanwaltschaft, der Polizei oder vom Gericht? 

Der anwaltliche Standpunkt hierzu: Jedes Wort gegenüber den Ermittlungsbehörden (Staatsanwaltschaft/Polizei) vor Akteneinsicht ist falsch! Lassen Sie sich auf keine Äußerung ein - wir nehmen zunächst Akteneinsicht. Erst dann entscheiden wir mit unseren Mandanten, ob und wie wir uns zum Strafvorwurf äußern.

 

Dabei nehmen Sie ein RECHT wahr. Schweigen zur Sache darf den Beschuldigten nie belasten, dies ist ein zentraler Grundsatz unserer Rechtsordnung. 

 

Viele Mandanten, die in unsere Kanzlei kommen, haben aufgrund einer Vorladung bei der Polizei schon Angaben zur Sache gemacht. Dies folgt zumeist dem Bestreben, sich zu entlasten. Auch dann können wir oft helfen - fragen Sie uns!

 

Schweigen ist  - zumindest erst einmal - Gold. Reden noch nicht einmal Silber.

 

 

 

Zugang zur Webakte
alpha Rechtsanwälte Fachanwälte PartG mbB
Goethestraße 2
99867 Gotha
Telefon: +49 03621 429030+49 03621 429030
Fax: +49 03621 42903980
E-Mail-Adresse:

Druckversion | Sitemap
© alpha Rechtsanwälte Fachanwälte PartG mbB

Anrufen

E-Mail