Geschädigte zu vertreten, die bei einem Unfall verletzt wurden oder die Vertretung der Hinterbliebenen bei einem tödlichen Verkehrsunfall gehört zu den verantwortungsvollsten Tätigkeiten eines Rechtsanwaltes. Das Schmerzensgeld, an das sofort jeder zuerst denkt, ist bei schwereren Personenschäden eine wichtige Schadensposition - bei weitem aber nicht der einzige Anspruch, der Ihnen zusteht.
Oftmals überschreiten die Summen des Einkommensschadens und des Haushaltsführungsschadens die reine Schmerzensgeldforderung.
Wir kümmern uns intensiv, genau und juristisch fundiert gerade um unsere Mandanten, die Opfer eines schweren Verkehrsunfalles geworden sind. Sie sollten wissen, dass Ihnen auch und gerade Falle eines Personenschadens die Nachteile auszugleichen sind, die unfallbedingt entstanden. Was es bedeutet, wenn ein Unfallopfer völlig aus seinem bisherigen Leben herausgerissen wurde, weiß nur der Betroffene. Wir sorgen dafür, dass unsere Mandanten das bekommen, was ihnen zusteht.
Bitte beachten Sie, dass Ihnen im Falle eines größeren Personenschadens nicht mehr die "üblichen" Sachbearbeiter der unfallgegnerischen Versicherung gegenüberstehen, sondern sogenannte Regulierungsbeauftragte für Großschäden - absolute Profis. Zeit für Sie, sich auch professionell vertreten lassen.
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